Scheinselbständigkeit

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Begriff

Als scheinselbständig wurden ursprünglich Arbeitnehmer bezeichnet, die von ihren Unternehmen in eine Selbständigkeit gezwungen wurden. Beispielsweise ursprünglich angestellte Fahrer, die ihr Dienstfahrzeug kaufen durften um dann als selbständige Spediteure weiter für das Unternehmen zu arbeiten, jetzt allerdings ohne Teilhabe an den sozialen Sicherungssystemen.

Erweiterung des Begriffs

Im Jahr 1999 wurden die Kriterien von der damaligen Regierung in einem Gesetz festgeschrieben und dabei wurde gleichzeitig der Begriff auf einen komplett anderen Sachverhalt ausgedehnt. Mit der Verschärfung der Kriterien, anhand derer ein Scheinselbständiger von einem echten Selbständigen zu unterscheiden ist, sollte der Kreis der Schutzbedürftigen auch auf solche Personen ausgedehnt werden, die auf Grundlage freier Entscheidung außerhalb dieses Schutzschirms leben, insbesondere Freiberufler.

Einzige Motivation für diesen Schritt waren die notorisch klammen Kassen der gesetlichen Rentenversicherung, die durch die vielen neuen Einzahler saniert werden sollten.

Scheitern des Ansinnens

Die Gründe, warum die Regierung letztendlich zurück ruderte, sind vielfältig:

  1. Einer der starken Lobbyverbände lief Sturm gegen das Ansinnen. Die Versicherungsindustrie wollte keineswegs für alle ihre freien Vertreter Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung abführen.
  2. Meines Wissens hat die BfA nach den neuen Kriterien mehrere Prozesse gegen Selbständige geführt, um sie in die Sozialversicherung zu zwingen und alle kläglich verloren.
  3. Das Modell, einen großen Teil der Selbständigen in die Sozialversicherung zu zwingen, hat den Makel, dass diese dann auch Ansprüche erwerben. Deswegen hat man sich für das Modell entschieden, den Finanzbedarf der Rentenkasse aus dem Staatshaushalt zu decken. Somit zahlen Selbständige kräftig mit in die Rentenkasse ein, ohne Ansprüche zu erwerben.

Aktueller Status

Obwohl die Regierung offensichtlich von ihrem oben beschriebenen Ansinnen abgelassen hat, wurde das in diesem Zuge geänderte Gesetz bezüglich der Scheinselbständigkeit nicht zurückgenommen. Leider hat das unprofessionelle Vorgehen der damaligen Regierung viel Verwirrung gestiftet, die bis heute anhält. Die Sau Scheinselbständigkeit wird heute von Unternehmen und Agenturen immer wieder durchs Dorf getrieben, teils aus Unwissenheit, teils um damit Interessen durchzusetzen (Preise drücken?).

Im Moment besteht kaum Gefahr für Freiberufler und genau genommen hat nie wirklich welche bestanden.